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Nach seinem Sieg ignorierte Kabila die politischen Parteien, die zur Zeit Mobutus existierten und denen er auch alle politischen Aktivitäten verbat. Er übte gleichzeitig die Legislativ- und Exekutivgewalt aus und regierte per Dekret, wobei hinzuzufügen ist, daß die Judikative häufig durch politische Entscheidungen beeinflußt wurde. Unfähigkeit des Regimes in Kinshasa, Menschenrechtsverletzungen und Rebellenfraktionen mit unterschiedlichen Interessen provozierten, wie C. Braeckman (1999:20) meint, eine chaotische Situation, von der 6 Staaten der Region auf die eine oder andere Weise tangiert wurden.
Mit Mobutus Abtreten war die Hoffnung auf einen Neuanfang für Afrika und auf die Herstellung einer dauerhaften Friedensordnung in der Region der Großen Seen Afrikas verbunden. Aber diese Hoffnung war nur von kurzer Dauer. 15 Monate nach der Absetzung Mobutus sprachen die Waffen in der Region der Großen Seen erneut. Auslöser war ein potentieller Konflikt zwischen den Interessen des kongolesischen Volkes, Interessen, die Präs. L.-D. Kabila berücksichtigen mußte, und den politischen und wirtschaftlichen Ambitionen Ruandas und Ugandas. Die beiden Länder hatten bekanntlich L.-D. Kabila 1997 gegen Mobutu militärisch zur Macht verholfen.
Präs. L.-D. Kabila stellte die Schürfverträge (Diamanten, Gold, Kupfer...) in Frage, entließ seine ruandischen Berater und nullifizierte die Forst-Konzessionen, von denen die Ugander im Norden des Landes profitierten.
Vor dem Hintergrund von Gerüchten über einen von Ruanda und Uganda geplanten Staatsstreich beschloß Kabila im Juli 1998 die Rückführung aller in der DRKongo stationierten fremden Truppen. Daraufhin wurden am 2. August 1998 die Städte Goma und Bukavu, im Osten des Landes, und Kitona, Banana und Matadi, im Westen, durch ruandische und ugandische Truppen besetzt. Zu den Truppen Ruandas und Ugandas gesellten sich auch Kongolesen ruandischer Abstammung (Banyamulenge), ehemalige Mobutisten und von L.-D. Kabila enttäuschte Mitglieder der AFDL. Sie gründeten mit Unterstützung von Kigali und Kampala die "Kongolesische Sammlung für die Demokratie" (RCD), die zur Zeit in mehrere Flügel gespalten ist. Einige Zeit später wurde unter der Schirmherrschaft von Uganda die "Bewegung für die Befreiung von Kongo" (MLC) ins Leben gerufen.
Da die Hauptfront des Krieges entlang der großen Minen verläuft, kann man sagen, daß es bei dem 2. Kongo-Krieg, auch "erster Weltkrieg Afrikas" genannt, um Bodenschätze geht. Und dies ist die "Kernaussage" des am 16.4.2001 publizierten Berichts der UNO-Kommission zur illegalen Ausbeutung der natürlichen Ressourcen der DRKongo und dessen Addendums (15.11.2001). In dem Bericht heißt es: "der Konflikt im Kongo dreht sich hauptsächlich um den Zugang, die Kontrolle und den Handel mit fünf wichtigen Rohstoffen: Coltan, Diamanten, Kupfer, Kobalt und Gold". Die Bedeutung des ökonomischen Aspekts des Krieges wird durch die drei Kriege beleuchtet, die sich die ruandisch-patriotische Armee auf dem Territorium der DRKongo (Kisangani, Hauptstadt der Provinz Oriental) gegen Uganda geliefert hatte, weil Uganda versucht hatte, Coltan-Handel mit den Mai-Mai-Milizen, die sowohl mit Ruanda als auch mit Uganda verfeindet sind, zu betreiben. In der Tat ging es nur um die Kontrolle der Minengebiete oder Mineralienhandelszentren.
Für die Menschen im Kongo stellt der 2. Kongo-Krieg, eine echte Tragödie dar. Die amerikanische NGO "International Rescue Committee" (30.4.2001) sprach von 2,5 - andere Quellen von 3 Millionen - Toten. Ein geschätztes Drittel davon waren Kinder. 200.000 Tote sind nachweislich Opfer unmittelbarer Gewalttätigkeiten geworden. Die Koordinatorin der UNO-Notprogramme, Caroline McAskie (26.11.2000), sprach vor dem Sicherheitsrat der Weltorganisation von 16 Millionen Kongolesen, ein Drittel der Gesamtbevölkerung, die unter Nahrungsdefiziten leiden, von 2 Millionen Binnenflüchtlingen und von 300.000 Kongolesen, die in Nachbarländern Zuflucht gefunden haben. Diese Zahlen sind inzwischen sicher weiter gestiegen. Die Kongolesen betrachten sich dennoch offenbar mehr denn je als Bürger eines ungeteilten Landes.
Nach mehreren erfolglosen Versuchen zur Beendigung der kriegerischen Auseinandersetzungen im Kongo wurde am 7.7.1999 in Lusaka (Sambia) das Friedensabkommen von Lusaka abgeschlossen, das im Juli und August 1999 unterzeichnet wurde.
Das Abkommen von Lusaka sieht im allgemeinen vor:
Spezifisch hat das Abkommen von Lusaka zum Inhalt die praktische Agenda bezüglich
Bis zur Ermordung Präs. L.-D. Kabilas am 16.01.01 wurde das fragile Friedensabkommen im repetierten Rhythmus von einer der Konfliktparteien gebrochen. So lehnte Präs. L.-D. Kabila den "Facilitateur" des interkongoleischen Dialogs, Ket Masire, mit der Begründung ab, daß er voreingenommen sei, und forderte im gleichen Atemzug die Revision des Friedensabkommens von Lusaka. Er stellte sich auch gegen die Stationierung der UNO-Mission in der DRKongo (MONUC). Seitens der bewaffneten Opposition wurde das Abkommen von Lusaka mehrmals gebrochen, indem sie u.a. die Kampfhandlungen fortsetzte, die zur Eroberung bzw. Besetzung einiger durch die Regierung in Kinshasa kontrollierter Gebiete führten.
Es stellt sich an dieser Stelle die Frage nach den Gegnern der Wiederherstellung des Friedens in der DRKongo. Es sind das Regime Kabilas, die bewaffnete Opposition und sowohl die "geladenen" als auch die "nicht geladenen" Alliierten der kongolesischen Kriegsparteien. Für das Regime in Kinshasa und die bewaffnete Opposition bedeutete der Frieden, der in eine neue politische Ordnung münden soll, den Verlust der Macht. Für die "Alliierten" war der Frieden sinnverwandt mit dem Ende der illegalen Ausbeutung diverser Ressourcen der DRKongo und zugleich der Verlust der üppigen Dividenden, die ihnen der Krieg offerierte. Verschiedene Berichte der vom UNO-Generalsekretär ernannten Kommission zur Ermittlung der illegalen Plünderung der Naturressourcen der DRKongo bestätigen stichhaltig, daß die Ursache des aktuellen Krieges vor allem wirtschaftlicher Natur ist.
Am 16. Januar 2001 wurde Präs. L.-D. Kabila, wie oben erwähnt, ermordet. Wie in einer Erbmonarchie ging die präsidiale Gewalt auf den Sohn J. Kabila über, der am 26.1.2001 in seiner Ansprache beim Machtantritt Hoffnung keimen ließ.
So wurde beim Gipfeltreffen von Lusaka (15.-16.02.2001) der Friedensprozeß in der DRKongo wieder in Schwung gebracht. Konkret: die MLC (J.P. Bemba) unterzeichnete das "Unterabkommen" von Harare (Simbabwe) vom 6.12.2000, das wiederum Teil "der Rückzugsverpflichtung" von Lusaka II (8.4.2000) ist. Letztere sieht den Rückzug der kämpfenden Kräfte um 15 km von den Frontlinien vor. Ket Masire, dessen Ablösung vom ermordeten Präsidenten L.-D. Kabila immer wieder verlangt wurde, wurde in seiner Funktion als "Facilitateur" reaktiviert. Der MONUC wurde die Stationierung ihrer Truppen in den festgelegten Gebieten beiderseits der Front gestattet.
Damit wurde der Weg zum innerkongolesischen Dialog frei gemacht. Zwischen dem 20 und 24 8.2001 fanden in Gaborone (Botswana) unter Vermittlung von Ket Masire die Vorgespräche zum innerkongolesischen Dialog statt. Nach anfänglichen Schwierigkeiten einigte man sich auf Addis-Abeba (Äthiopien) als Veranstaltungsort des innerkongolesischen Dialogs. Das Eröffnungsdatum der Verhandlungen, die zuerst auf 45 Tage befristet wurden, wurde auf den 15.10.2001 festgelegt. In diesem Zusammenhang sprach man vom "Geist von Gaborone". Unter diesem Begriff verstand man die Überwindung der partikularen, parteipolitischen Interessen zugunsten des Wohles des gesamten kongolesischen Volkes. Aber wie sich später herausstellte, hat der "Geist von Gaborone" nicht lange geweht. Das am 19.10.2001 eröffnete Treffen von Addis-Abeba wurde aufgrund der schwerwiegenden Divergenzen unter den Teilnehmern unterbrochen.
Nach den Treffen von New York, Abuja (Nigeria) und Genf, bei denen die kriegführenden Parteien (Regierung in Kinshasa, RCD-Goma und MLC), die in Addis Abeba hervorgetreten Divergenzen, die wiederum zum Scheitern des innerkongolesischen Dialogs führten - die Regierungsdelegation verließ die Verhandlungen -, behandelt hatten, fand in Sun City (Süd Afrika) der innerkongolesische Dialog statt. Nach 52 Tagen (25.2.-19.4.2002) - wohlgemerkt: 45 Tage waren vorgesehen - hatte der innerkongolesiche Dialog, an dem 360 Delegierte teilgenommen hatten, eine Maus geboren. Das heißt, er hatte seine Tore mit einem "partiellen Rahmenabkommen", auch "partielles Rahmenabkommen von Sun City" genannt, für die Übergangszeit in der DRKongo geschlossen.
Das Abkommen von Sun City sah vor, daß J. Kabila an der Spitze des Staates bleibt, J.P. Bemba zum Premierminister ernannt wird, die RCD-Goma die Führung des Parlamentes übernimmt, der Senat durch eine aus der unbewaffneten Opposition stammende Persönlichkeit geleitet wird und die "bürgerlichen Institutionen" (unabhängige Wahlkommission, Medienkontrollorganisation, Kommission für Wahrheit und Versöhnung, nationales Organ zur Beobachtung der Menschenrechte, Kommission für Ethik und gegen Korruption) unter dem Vorstand der Zivilgesellschaft stehen werden.
Das "Rahmenabkommen von Sun City" hatte eine entscheidende Schwäche: das Konsensprinzip des Lusaka-Abkommens wurde zugunsten des Mehrheitsprinzips aufgegeben. Folgerichtig fühlte sich ein Teil der Delegierten beim innerkongolesischen Dialog von Sun City nicht an dieses Abkommen gebunden. Unter der Federführung der RCD-Goma und der UDPS hatten einige von ihnen die "Allianz für die Rettung des innerkongolesischen Dialogs" ins Leben gerufen, deren Hauptziel es ist, alle Parteien an einer globalen und inklusiven Lösung der kongolesischen Krise zu beteiligen. Parallel dazu hatte eine Gruppe politischer Persönlichkeiten, die weder das "Abkommen von Sun City" unterzeichnet hatten noch der "Allianz für die Rettung des innerkongolesischen Dialogs" beigetreten waren, in Kinshasa ein politisches Kollektiv, die kongolesische politische Opposition, gegründet.
Anfang Juni 2002 fanden in Matadi (Bas Congo) Gespräche zwischen Regierung, MLC und anderen Unterzeichnern des Abkommens von Sun-City über die Charta der Übergangszeit statt. Gespräche, die ohne nennenswerte Ergebnisse abgebrochen wurden. Das Scheitern des Treffens von Matadi ging auf die gegensätzlichen Ziele der beiden Hauptunterzeichner des "Abkommens von Sun City" (Regierung und MLC) zurück. Die Berliner TAZ schrieb darüber: Kabila dachte, er habe die Rebellen gespalten; Bemba dachte, er habe Kabila entmachtet.
Die eben erwähnten gegensätzlichen Ziele sind die unüberbrückbaren Divergenzen in Hinsicht auf den Auftrag zur Regierungsbildung und auf das Oberkommando der Armee. Während die Vertreter der Regierung bei den Gesprächen in Matadi darauf bestanden, daß J.P. Bemba von J. Kabila formell ernannt werden muß, lehnte die MLC-Delegation dies mit der Begründung ab, daß sich dies um eine Geste der Unterwerfung handele. Was das Oberkommando der Armee anbetrifft, plädierte die MLC dafür, es dem Verteidigungsrat zu übertragen. Regierungsvertreter hingegen beanspruchten das alleinige Oberkommando für J. Kabila.
Nach dem Scheitern der Gespräche von Matadi herrschte wieder der status quo: die Teilung des Landes in verschiedene kleine Republiken, die von den kriegführenden Parteien und ihren "Alliierten" regiert wurden: Kinshasa (Regierung), Gemena (MLC), Bunia (RCD-K-ML), Goma (RCD-Goma), Isiro (RCD-N) und Wamba dia Wamba (RCD-ML) ohne festes Territorium und ohne Streitkräfte, aber mit der Republik in seiner Tasche.
Überdies beobachtete man das Wiederaufflammen der Kriegshandlungen in verschiedenen Regionen: in Kibali-Ituri zwischen den Abtrünnigen der RCD-ML des Kommandanten Lubanga und den Truppen von Nyamwisi (RCD--K-ML, Unterzeichner des Abkommens von Sun City); auf der Hochebene von Minembwe (Süd-Kivu) zwischen den Truppen von Kommandant Mansunzu, Abtrünniger der RCD-Goma, unterstützt durch die Mai-Mai- und Interahamwe-Milizen und den ruandischen Truppen; in der Region von Pweto (Katanga), wo die Mai-Mai-Milizen, unterstützt durch die kongolesische Armee, gegen die Truppen der RCD-Goma, assistiert durch ruandische Truppen, kämpfen.
Nach dem Scheitern der Gespräche von Matadi zwischen den Unterzeichnern des partiellen Abkommens von Sun-City (19.4.2002), Gespräche aus denen die Verfassung der Übergangszeit hervorgehen sollte, zeigte die Regierung in Kinshasa eine Hinneigung zur Privilegierung der externen Elemente der Lösung der Krise in der DRKongo: Abkommen von Pretoria (31.7.02) mit Ruanda und Abkommen von Luanda (6.9.02) mit Uganda. Während das Abkommen von Pretoria den Rückzug der ruandischen Truppen unter der Bedingung der Entwaffnung, Kasernierung und Repatriierung nach Ruanda der Angehörigen der ex-FAR und der Interahamwe durch die Regierung in Kinshasa vorsieht, hat das Abkommen von Luanda zum Inhalt den bedingungslosen Rückzug der ugandischen Truppen aus ihren operationellen Stützpunkten in der DRKongo, die Wiederaufnahme der seit dem Ausbruch des Krieges am 2.8.98 abgebrochenen bilateralen Zusammenarbeit und die Normalisierung der diplomatischen Beziehungen. Inzwischen sind alle ruandischen Truppen aus der DRKongo zurückbeordert. Was die ugandischen Truppen anbetrifft, ist ein Teil dieser auf Bitte der Regierung in Kinshasa und der Monuc noch in Bunia stationiert.
Die Nichtumsetzung des "Abkommens von Sun City" war nicht das Ende des innerkongolesischen Dialogs? Seitens der UNO, der Afrika Union, Süd Afrikas und der Nichtunterzeichner des "Abkommens von Sun City" wurde ununterbrochen versucht, den innerkongolesischen Dialog zu reaktivieren. Nicht ohne Erfolg. Im Oktober gab es ein Vorabkommen, dessen festgelegte Prinzipen zum Inhalt haben:
Als institutionelle Architektur der Übergangszeit sieht das Vorabkommen vor: einen Staatspräsidenten und vier Vize-Staatspräsidenten - man spricht auch von "1 + 4" -, die Regierung, die Nationalversammlung, den Senat, die Gerichte und höheren Gerichtsinstanzen. Vorgesehen sind auch Institutionen für die Konsolidierung der Demokratie (unabhängige Wahlkommission, die Menschenrechtskommission, die oberste Medienbehörde, die Kommission "Wahrheit und Versöhnung", die Kommission für die Bekämpfung der Korruption). Was die Armee anbetrifft, wird man auf den Mechanismus betreffend die "Bildung einer nationalen, restruktierten und integrierten Armee" zurückgreifen, der am 10.04.02 in Sun City angenommen worden war. Um die nationale Versöhnung zu fördern, wurde dem Prinzip der Beendigung aller Kampfhandlungen in der Gesamtheit des nationalen Territoriums, der Annahme des Amnestiegesetzes und der Sicherung sowohl der Stadt Kinshasa als auch der Leiter der Institutionen der Transition zugestimmt.
Während die MLC und die RCD-Goma von einer "vertikalen" Machtteilung, d.h. auf allen Ebenen, sprechen, ist die Regierung in Kinshasa der Meinung, daß sich die Machtteilung auf die Staatsämter beschränkt. Ein anderer Streitpunkt ist die von der bewaffneten Opposition geforderte Gleichstellung der Mitglieder des "Präsidialkollektives". Die Regierung in Kinshasa interpretiert die Formel "1+4" wie folgt: die Zahl "1" bedeutet, daß es in der DRKongo einen Staatspräsidenten gibt, der auch Chef der Exekutive ist.
Zwischen dem 15. Und dem 23.11. 2002 fand in Pretoria die 2. Runde des innerkongolesischen Dialogs statt, an der die Vertreter der Regierung in Kinshasa, der bewaffneten Opposition, der politischen Opposition und der Zivilgesellschaft teilnahmen. Wegen der Divergenzen zwischen den Kriegsparteien wurden die Verhandlungen unterbrochen und auf den 9.12.2002 vertagt. Diese Divergenzen bezogen sich auf die folgenden Punkte: Teilung der Verantwortlichkeit, Führung der Nationalarmee, Sicherung sowohl der Stadt Kinshasa als auch der Amtsträger der Übergangszeit.
Am 9.12.2002 begann die dritte Runde des innerkongolesischen Dialogs in Pretoria. Sie schloß am 17.12.2002 ihre Tore mit der Unterzeichnung eines globalen und inklusiven Abkommens über die Übergangszeit in der DRKongo. Am 6.3.2003 unterschrieben die Vertreter der Komponenten und Entitäten des innerkongolesischen Dialogs ein Dokument über die Verfassung, die Sicherung der Stadt Kinshasa und der Institutionen der Transition sowie die Bildung der neuen nationalen Armee. Bei der am 1. Und 2. April tagenden Vollversammlung des innerkongolesischen Dialogs in Sun-City wurde das globale und inklusive Abkommen sowie die Verfassung der Übergangszeit durch die Delegierten angenommen.
Präs. Kabila setzte am 4.4.2003 die Verfassung der Übergangszeit in Kraft. Damit begann die Periode des Übergangs in der Demokratischen Republik Kongo, die mit freien, demokratischen und transparenten Wahlen in spätestens drei Jahre enden soll.
Stand: Anfang April 2003