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2.4.2008 taz Nr. 8544 Ausland 97 Zeilen, DOMINIC JOHNSON S. 9
UN-Sicherheitsrat beendet Waffenembargo gegen Kongos Regierung, auch für deren Kämpfer außerhalb der Armee. Forderung nach schärferen Kontrollen gescheitert
BERLIN taz Der UN-Sicherheitsrat hat das bisherige Waffenembargo gegen die Regierung der Demokratischen Republik Kongo aufgehoben. In seiner am Montagabend einstimmig angenommenen Resolution 1807 heißt es, das seit 2003 geltende Verbot der "direkten oder indirekten Lieferung, des Verkaufs oder Transfers von Waffen und waffenbezogenem Material und der Leistung von Hilfe, Beratung und Ausbildung im Zusammenhang mit militärischen Aktivitäten" gelte nicht mehr für Kongos Regierung, sondern nur noch für Rebellen. Das Embargo war 2003 gegen nicht am Friedensprozess im Ostkongo beteiligte Gruppen verhängt worden und wurde 2005 auf das gesamte Land ausgeweitet, mit Ausnahme der im Aufbau befindlichen neuen Armee (FARDC) und Polizei (PNC).
Der neue Beschluss erlaubt nun ausländische Waffenlieferungen auch an Militärs, die nicht Teil der neuen Armee und Polizei sind, sofern sie regierungstreu sind - vor allem also die Präsidialgarde von Präsident Joseph Kabila. Regierungsfeinde hingegen, womit vor allem irreguläre Milizen im Ostkongo gemeint sind, bleiben unter Embargo. Bereits geltende personenbezogene Sanktionen gegen einzelne Milizenführer im Ostkongo sollen auf alle Führer bewaffneter Gruppen dort ausgeweitet werden sowie auf Einzelpersonen, "die ernsthafte Verletzungen des Völkerrechts gegenüber Frauen und Kindern in Situationen bewaffneter Konflikte begehen, einschließlich Tötungen und Verstümmelungen, sexueller Gewalt, Entführung und Vertreibung". Das Mandat der zuständigen UN-Expertenkommission wird verlängert, um die Kongo-Sanktionsliste entsprechend zu erweitern.
Die UN-Resolution lockert auch die bestehenden Kontrollen von Rüstungsgeschäften mit dem Kongo. Bisher durften auch legale Waffenlieferungen erst nach vorheriger Benachrichtigung der UNO erfolgen und mussten zwecks Überprüfung an von Regierung und UNO gemeinsam designierte Orte geschafft werden. In der Praxis wurde das nicht eingehalten - so kaufte Kongos Regierung kurz vor den Wahlen 2006 ukrainische Panzer unter Umgehung der UN-Kontrollen und weigerte sich, UN-Überprüfungen ihrer Waffenbestände zuzulassen. Auch fließen viele Waffen aus der Armee an irreguläre Milizen.
Die für die Überprüfung des Embargos zuständige UN-Expertenkommission hatte im Februar vergeblich gefordert, die Kontrollen zu verschärfen. So sollten Waffenlieferanten ihre Geschäfte nicht nur der UN-Mission im Kongo mitteilen, sondern auch der Expertenkommission direkt, und Kongos Regierung sollte alle Rüstungsgeschäfte melden. Die UNO erweitert nun nicht nur den Kreis der erlaubten Rüstungsempfänger, sondern sie schafft auch alle Kontrollmechanismen ab - mit Ausnahme der nicht überprüfbaren Verpflichtung für Lieferanten, die UNO zu informieren.
DOMINIC JOHNSON